REKOLE® FALLSTRICKE
Nachfolgend eine Übersicht der häufigsten Fehler in der Kostenrechnung nach REKOLE® aus unserer Zeit als zertifizierter REKOLE®-Auditor:
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Im Gegensatz zu den Abschreibungen wird die Verzinsung des Anlagevermögens nicht indexiert.
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Die Indexierung erfolgt mit dem kantonalen Baukostenindex bzw. Wohnbaupreisindex. Ist dies nicht möglich, so gilt der Zürcher Index der Wohnbaupreise - Rohbauindex Basis 1914 = 100 Punkte.
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Gemäss REKOLE® sind Brandversicherungswerte nur subsidiär, also wenn keine Anschaffungswerte bestehen, als Grundlage zu verwenden. Sobald jedoch ein testierter Swiss GAAP FER Abschluss besteht, sind diese Werte zu verwenden.
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Kalkulatorische Zinsen auf Finanzanlagen (Darlehen, Beteiligungen etc.) werden nicht berücksichtigt. Sobald diese Betriebsnotwendig sind, müssen diese mit den aktuell gültigen 3.7% verzinst werden.
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Für die Verzinsung des Umlaufs- und Anlagevermögens gilt der Zinssatz von 3.7% nach VKL. Eine eigene Herleitung ist nicht zulässig.
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Auf dienstleistenden- und leistungserbringenden Kostenstellen dürfen keine Erträge gebucht werden. Dies ist ein Indiz für fehlende Aufträge. Es gilt das Bruttoprinzip.
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Abstimmbrücke ist nur nach VKL oder nur nach REKOLE vorhanden. In den Zürcher Spitälern war oft nur die GD-Zürich Variante (VKL) vorhanden. Es müssen jedoch beide Abstimmbrücken vorhanden sein, weil diese inhaltlich voneinander abweichen (z.B. höhe der Abschreibungen).
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Zusatzkosten- und Erlöse werden vergessen. Betrifft insbesondere das universitäre Umfeld wo Ärzte mit Lehrstuhlauftrag zu 100% von der Universität bezahlt werden aber doch klinisch tätig sind. Dieser klinische Anteil müsste dann über die Abstimmbrücke als Zusatzkosten berücksichtigt werden.
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Personalvergünstigung wird nicht verursachergerecht verbucht. Wenn möglich, dann mitarbeitergerecht der beziehenden Kostenstellen belasten. Falls nicht möglich oder mit vernünftigem Aufwand der Kostenstelle HR belasten. Achtung: Ist eine reine Kostenstellenbuchung und hat in der Finanzbuchhaltung nichts verloren (fiktive Erträge).
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Verrechnung der Kostenstellen Support und Service erfolgt nicht nach den Vorgaben gemäss REKOLE. Personal- und Sachkosten sind nach periodischem oder permanentem Stundenrapport auf die beziehenden Kostenstellen zu verrechnen. Die Telefonkosten und EDV/Informatikkosten anhand der Apparate/Anschlüsse. Davon darf nur abgewichen werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die eigene Methodik präzisere Ergebnisse gibt.
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Interne Audits werden nicht jährlich durchgeführt und/oder schlecht dokumentiert. Aus der Dokumentation müssen die Prüfschritte nachvollzogen werden können.
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Kostenartenrahmen entspricht nicht der Nummerierung von REKOLE. Die Nummerierung von REKOLE ist zwingendermassen einzuhalten.
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(Zu?)viele Kostenstellen vorhanden und keine richtige Zuordnung zur Muss-Ebene. Solange die Kriterien zur Eröffnung einer Kostenstelle (Selbständige Verantwortungsbereiche, Eindeutige Kosten- und Leistungszuordnung, Räumliche Gesichtspunkte, etc.) eingehalten werden, dürfen neue Kostenstellen gebildet werden. Jedoch sollte sich der zusätzliche Aufwand der Bewirtschaftung dieser KST im Verhältnis zur gewonnenen Aussagekraft auch lohnen.
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Bezugsgrössen sind nicht aktuell oder falsch im System hinterlegt. Insbesondere dort, wo manuelle Listen gebildet werden (FTE, m2, kg, Telefone, Computer, etc.) ist die Fehlerquelle am grössten. Grundsätzlich sind die Bezugsgrössen mindestens 1x jährlich mittels neuer Erhebungen zu aktualisieren und im System abzubilden.
Haben Sie fragen dazu oder möchten sie weitere Informationen? Wir unterstützen Sie gerne!
Wir haben durch mehrjährige Erfahrung bei der Durchführung von Zertifizierungen sowie internen Audits das nötige Fachwissen und unterstützen Sie gerne bei der erfolgreichen Zertifizierung.
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Begleitung von Erst- und Re-Zertifizierungen
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Durchführung von internen Audits
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Erstellen von Dokumentationen anhand bewährten Vorlagen